Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2025
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Anbieter
Pycod
Freiberufler
Inhaber: Nessar Kazemi
Pater-Roth-Straße 26
86157 Augsburg
Deutschland
E-Mail: info@pycod.de
Telefon: 0821 81521818
Freiberufler
Inhaber: Nessar Kazemi
Pater-Roth-Straße 26
86157 Augsburg
Deutschland
E-Mail: info@pycod.de
Telefon: 0821 81521818
1.2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Leistungsumfang
2.1 Dienstleistungen
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
Workflow-Automatisierung und RPA Automatisierung wiederkehrender Geschäftsprozesse, insbesondere systemübergreifende Abläufe
Office-Automatisierung Automatisierung von Prozessen in Microsoft Excel, Word, Outlook und vergleichbaren Office-Anwendungen
Python-basierte Automatisierung Entwicklung von Skripten, Tools und Automatisierungslösungen auf Basis von Python
Prozessanalyse und Digitalisierung Analyse bestehender Abläufe, Identifikation von Automatisierungspotenzialen und Digitalisierung manueller Prozesse
Technische Umsetzung und Optimierung Umsetzung, Anpassung und Weiterentwicklung vereinbarter Automatisierungslösungen
Workflow-Automatisierung und RPA Automatisierung wiederkehrender Geschäftsprozesse, insbesondere systemübergreifende Abläufe
Office-Automatisierung Automatisierung von Prozessen in Microsoft Excel, Word, Outlook und vergleichbaren Office-Anwendungen
Python-basierte Automatisierung Entwicklung von Skripten, Tools und Automatisierungslösungen auf Basis von Python
Prozessanalyse und Digitalisierung Analyse bestehender Abläufe, Identifikation von Automatisierungspotenzialen und Digitalisierung manueller Prozesse
Technische Umsetzung und Optimierung Umsetzung, Anpassung und Weiterentwicklung vereinbarter Automatisierungslösungen
2.2 Leistungserbringung
Der konkrete Leistungsumfang, Zeitrahmen, Meilensteine und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projektvereinbarung oder Leistungsbeschreibung. Diese werden Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertragsverhältnis entsteht, sobald eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
die Bestätigung eines vom Auftragnehmer unterbreiteten Angebots in Textform
die ausdrückliche Beauftragung durch den Auftraggeber, die schriftlich festgehalten wird
der tatsächliche Start der Leistungserbringung auf Grundlage einer mündlichen oder schriftlichen Absprache
die Bestätigung eines vom Auftragnehmer unterbreiteten Angebots in Textform
die ausdrückliche Beauftragung durch den Auftraggeber, die schriftlich festgehalten wird
der tatsächliche Start der Leistungserbringung auf Grundlage einer mündlichen oder schriftlichen Absprache
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Vergütungsmodelle
Festpreis
Pauschalpreis für klar definierte Leistungen
Nach Meilensteinen oder Projektabschluss
Stundenhonorar
Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand
Monatlich oder nach Vereinbarung
Tagessatz
Fester Satz pro Arbeitstag
Monatlich
Pauschalpreis für klar definierte Leistungen
Nach Meilensteinen oder Projektabschluss
Stundenhonorar
Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand
Monatlich oder nach Vereinbarung
Tagessatz
Fester Satz pro Arbeitstag
Monatlich
4.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet.
Bei umfangreicheren Projekten kann eine Teilzahlung in Form von Abschlägen oder eine Vorauszahlung von bis zu 50 Prozent vereinbart werden.
Eine Verrechnung eigener Ansprüche mit Forderungen des Auftragnehmers ist nur zulässig, wenn diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet.
Bei umfangreicheren Projekten kann eine Teilzahlung in Form von Abschlägen oder eine Vorauszahlung von bis zu 50 Prozent vereinbart werden.
Eine Verrechnung eigener Ansprüche mit Forderungen des Auftragnehmers ist nur zulässig, wenn diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.3 Reisekosten
Reiseaufwände werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung separat in Rechnung gestellt. Für Fahrten wird eine Kilometerpauschale von 0,70 Euro pro gefahrenem Kilometer berechnet.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Zusammenarbeit reibungslos möglich ist. Dazu gehört insbesondere:
die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigten Informationen, Daten sowie erforderlicher Zugänge
die Benennung einer kompetenten Kontaktperson, die Entscheidungen treffen und Rückfragen klären kann
die zeitnahe Prüfung von Zwischenständen inklusive kurzer Rückmeldung oder Freigabe
die Übermittlung von Änderungs- oder Ergänzungswünschen in Textform
die Einrichtung und Bereitstellung von Testumgebungen, sofern dies im Projekt vereinbart wurde
Entstehen Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, weil diese Mitwirkungen fehlen oder verspätet erfolgen, liegt dies nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. In solchen Fällen können sich Termine verschieben und zusätzliche Kosten entstehen.
die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigten Informationen, Daten sowie erforderlicher Zugänge
die Benennung einer kompetenten Kontaktperson, die Entscheidungen treffen und Rückfragen klären kann
die zeitnahe Prüfung von Zwischenständen inklusive kurzer Rückmeldung oder Freigabe
die Übermittlung von Änderungs- oder Ergänzungswünschen in Textform
die Einrichtung und Bereitstellung von Testumgebungen, sofern dies im Projekt vereinbart wurde
Entstehen Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, weil diese Mitwirkungen fehlen oder verspätet erfolgen, liegt dies nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. In solchen Fällen können sich Termine verschieben und zusätzliche Kosten entstehen.
§ 6 Geistiges Eigentum und Nutzungsbefugnisse
6.1 Individuell erstellte Arbeitsergebnisse
Nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen erhält der Auftraggeber das Recht, die im Rahmen des Projekts eigens für ihn erstellten Ergebnisse zeitlich und räumlich unbegrenzt zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht exklusiv, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
6.2 Allgemeine und wiederverwendbare Bestandteile
Methoden, Konzepte, Skripte, Automatisierungen oder sonstige Bestandteile, die nicht ausschließlich für den Auftraggeber entwickelt wurden oder projektübergreifend eingesetzt werden können, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese im vereinbarten Umfang zu verwenden.
6.3 Open-Source-Bestandteile
Werden Open-Source-Komponenten eingesetzt, unterliegen diese den jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Rechteinhaber. Diese sind vom Auftraggeber zu beachten.
§ 7 Sachmängel und Gewährleistung
7.1 Dauer der Gewährleistung
Ansprüche wegen Mängeln bestehen für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme der jeweiligen Leistung.
7.3 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
Gewährleistungsansprüche sind insbesondere ausgeschlossen, wenn Mängel zurückzuführen sind auf:
eigenständige Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
eine nicht vertragsgemäße oder unsachgemäße Nutzung
unvollständige, fehlerhafte oder missverständliche Vorgaben des Auftraggebers
eigenständige Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
eine nicht vertragsgemäße oder unsachgemäße Nutzung
unvollständige, fehlerhafte oder missverständliche Vorgaben des Auftraggebers
§ 8 Haftung
8.1 Grundsätze der Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und überschreitet nicht die vereinbarte Auftragssumme. Die maximale Haftung beträgt 100.000 Euro.
In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und überschreitet nicht die vereinbarte Auftragssumme. Die maximale Haftung beträgt 100.000 Euro.
8.2 Haftungsausschlüsse
Eine Haftung ist ausgeschlossen für:
indirekte Schäden oder Folgeschäden
entgangene Gewinne
Verlust von Daten, sofern dieser durch eine ordnungsgemäße Datensicherung hätte vermieden werden können
indirekte Schäden oder Folgeschäden
entgangene Gewinne
Verlust von Daten, sofern dieser durch eine ordnungsgemäße Datensicherung hätte vermieden werden können
§ 9 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Sofern eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erforderlich ist, wird hierfür eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Sofern eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erforderlich ist, wird hierfür eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 11 Vertragsbeendigung
11.1 Ordentliche Beendigung
Laufende Vertragsverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
11.2 Fristlose Beendigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Anpassungen der Vertragsbedingungen
Ergänzungen oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Formerfordernisses.
§ 12 Anpassungen der Vertragsbedingungen
Ergänzungen oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Formerfordernisses.