Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2025

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Anbieter

Pycod
Freiberufler
Inhaber: Nessar Kazemi
Pater-Roth-Straße 26
86157 Augsburg
Deutschland
E-Mail: info@pycod.de
Telefon: 0821 81521818

1.2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Leistungsumfang

2.1 Dienstleistungen

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

Workflow-Automatisierung und RPA Automatisierung wiederkehrender Geschäftsprozesse, insbesondere systemübergreifende Abläufe

Office-Automatisierung Automatisierung von Prozessen in Microsoft Excel, Word, Outlook und vergleichbaren Office-Anwendungen

Python-basierte Automatisierung Entwicklung von Skripten, Tools und Automatisierungslösungen auf Basis von Python

Prozessanalyse und Digitalisierung Analyse bestehender Abläufe, Identifikation von Automatisierungspotenzialen und Digitalisierung manueller Prozesse

Technische Umsetzung und Optimierung Umsetzung, Anpassung und Weiterentwicklung vereinbarter Automatisierungslösungen

2.2 Leistungserbringung

Der konkrete Leistungsumfang, Zeitrahmen, Meilensteine und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projektvereinbarung oder Leistungsbeschreibung. Diese werden Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertragsverhältnis entsteht, sobald eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

die Bestätigung eines vom Auftragnehmer unterbreiteten Angebots in Textform
die ausdrückliche Beauftragung durch den Auftraggeber, die schriftlich festgehalten wird
der tatsächliche Start der Leistungserbringung auf Grundlage einer mündlichen oder schriftlichen Absprache

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Vergütungsmodelle

Festpreis
Pauschalpreis für klar definierte Leistungen
Nach Meilensteinen oder Projektabschluss

Stundenhonorar
Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand
Monatlich oder nach Vereinbarung

Tagessatz
Fester Satz pro Arbeitstag
Monatlich

4.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet.

Bei umfangreicheren Projekten kann eine Teilzahlung in Form von Abschlägen oder eine Vorauszahlung von bis zu 50 Prozent vereinbart werden.

Eine Verrechnung eigener Ansprüche mit Forderungen des Auftragnehmers ist nur zulässig, wenn diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.3 Reisekosten

Reiseaufwände werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung separat in Rechnung gestellt. Für Fahrten wird eine Kilometerpauschale von 0,70 Euro pro gefahrenem Kilometer berechnet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Zusammenarbeit reibungslos möglich ist. Dazu gehört insbesondere:

die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigten Informationen, Daten sowie erforderlicher Zugänge
die Benennung einer kompetenten Kontaktperson, die Entscheidungen treffen und Rückfragen klären kann
die zeitnahe Prüfung von Zwischenständen inklusive kurzer Rückmeldung oder Freigabe
die Übermittlung von Änderungs- oder Ergänzungswünschen in Textform
die Einrichtung und Bereitstellung von Testumgebungen, sofern dies im Projekt vereinbart wurde



Entstehen Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, weil diese Mitwirkungen fehlen oder verspätet erfolgen, liegt dies nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. In solchen Fällen können sich Termine verschieben und zusätzliche Kosten entstehen.

§ 6 Geistiges Eigentum und Nutzungsbefugnisse

6.1 Individuell erstellte Arbeitsergebnisse

Nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen erhält der Auftraggeber das Recht, die im Rahmen des Projekts eigens für ihn erstellten Ergebnisse zeitlich und räumlich unbegrenzt zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht exklusiv, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

6.2 Allgemeine und wiederverwendbare Bestandteile

Methoden, Konzepte, Skripte, Automatisierungen oder sonstige Bestandteile, die nicht ausschließlich für den Auftraggeber entwickelt wurden oder projektübergreifend eingesetzt werden können, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese im vereinbarten Umfang zu verwenden.

6.3 Open-Source-Bestandteile

Werden Open-Source-Komponenten eingesetzt, unterliegen diese den jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Rechteinhaber. Diese sind vom Auftraggeber zu beachten.


§ 7 Sachmängel und Gewährleistung

7.1 Dauer der Gewährleistung

Ansprüche wegen Mängeln bestehen für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme der jeweiligen Leistung.

7.3 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

Gewährleistungsansprüche sind insbesondere ausgeschlossen, wenn Mängel zurückzuführen sind auf:

eigenständige Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
eine nicht vertragsgemäße oder unsachgemäße Nutzung
unvollständige, fehlerhafte oder missverständliche Vorgaben des Auftraggebers


§ 8 Haftung

8.1 Grundsätze der Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und überschreitet nicht die vereinbarte Auftragssumme. Die maximale Haftung beträgt 100.000 Euro.


8.2 Haftungsausschlüsse

Eine Haftung ist ausgeschlossen für:

indirekte Schäden oder Folgeschäden
entgangene Gewinne
Verlust von Daten, sofern dieser durch eine ordnungsgemäße Datensicherung hätte vermieden werden können

§ 9 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Sofern eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erforderlich ist, wird hierfür eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 11 Vertragsbeendigung

11.1 Ordentliche Beendigung

Laufende Vertragsverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

11.2 Fristlose Beendigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Anpassungen der Vertragsbedingungen

Ergänzungen oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Formerfordernisses.

§ 12 Anpassungen der Vertragsbedingungen

Ergänzungen oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Formerfordernisses.
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